Logistik

IT-Lab Logistik

Software für die Lehre und Forschung

Das IT-Lab Logistik des Fachgebiets Logistik ist mit zwölf Computerarbeitsplätzen sowie einem Dozierendenarbeitsplatz ausgestattet.

Studierende können hier den Umgang mit verschiedenen Softwareanwendungen erlernen. Hierzu zählen:

  • SAP® S4/HANA (Einführung in die Funktionen und die Nutzung von cloud basierten ERP-Systemen zur Planung und Durchführung von Kundenauftragsprozessen)
  • Plant Simulation® Materialflusssimulation (Aufbau eines Simulationsmodells für die Produktion und Montage, Optimierung der Materialflüsse unter logistischen Gesichtspunkten)
  • RStudio® (integrierte Entwicklungsumgebung und grafische Benutzeroberfläche für die statistische Programmiersprache R.)
  • AnyLogistix (Abbildung, Optimierung und Simulation von logistischen Wertschöpfungsnetzwerken anhand von modular aufgebauten digitalen Abbildungen)

Außerhalb der integrierten Lehrveranstaltungen und Übungen dient das IT-Lab als Ort zum Coworking und Lernen für die Studierenden der Logistikmodule.

Einsatz von Lehrsimulationen in der Lehre

Mithilfe verschiedener Simulation einfacher Logistikmodelle, können Studierende im IT-Lab über Gamification-Ansätze die verschiedenen Stellhebel der Logistik kennenlernen. Dabei werden eine Vielzahl von Themen, vom Lagerspiel bis zum nationalen Transportnetz, einfach erklärt und durch spannende Szenarien zu herausfordernden Lerneinheiten.

Alle Simulationsmodelle des Fachgebiets Logistik können auch in der Anylogic Cloud aufgerufen werden. Besonders das "Last Mile Routing Problem" Modell, welches Ende 2022 eine Auszeichnung durch Anylogic gewonnen hat, kommt auch in der Lehre zum Einsatz.

Kontakt

Bei Interesse an den Aktivitäten und Möglichkeiten in unserem IT-Lab Logistik (u.a. Forschungssupport, Logistikschulungen) wenden Sie sich bitte an:

Jonas Brands

Benutzungsordnung des IT-Lab Logistik (PC-Pool)

§ 1 Benutzung des PC-Pools

  1. Die Nutzung der Einrichtungen des Logistik-PC-Pools ist Lehrenden und Studierenden der Technischen Universität Berlin, bevorzugt der Studienrichtung Wirtschaftsingenieurwesen, welche Lehrveranstaltungen im PC-Pool des Fachgebiets Logistik besuchen, gestattet. Über Ausnahmen für andere Nutzerinnen bzw. Nutzer entscheidet der Leiter des Fachgebiets Logistik.
  2. Mit der Aushändigung der Schlüsselkarte erkennt die Nutzerin bzw. der Nutzer die Verpflichtung zur Beachtung und Einhaltung der Datenschutzgesetze und Lizenzbestimmungen der vorhandenen Software an.
  3. Die Nutzerin bzw. der Nutzer ist dazu verpflichtet, die Schlüsselkarte nach Absolvieren der Lehrveranstaltung, für welche die Schlüsselkarte ausgegeben wurde, im Sekretariat H 90 wieder abzugeben. Die Nutzerkennung und unter dieser Kennung auf Festplatten gespeicherte Daten werden daraufhin gelöscht.
  4. Die Nutzungsberechtigung erstreckt sich auf die im Logistik-PC-Pool vorhandenen Windows-PCs und die auf diesen installierte Software, zur Verfügung gestellte Peripherie-Geräte und die dafür erforderlichen Betriebsmittel und Dienstleistungen. Die Nutzungsberechtigung gilt nur für die Inanspruchnahme im Rahmen des Studiums oder der Lehre. Missbräuchliche Benutzung der Leistungen kann zum Ausschluss von der Benutzung führen.
  5. Die Nutzerinnen und Nutzer sind verpflichtet, die Anlagen und Dienstleistungen sachgerecht zu nutzen. Insbesondere sind Verschwendung und Missbrauch zu verhindern.
  6. Betriebsmittelbeschränkungen können vorgenommen werden, um eine bestmöglichen Auslastung der verfügbaren Betriebsmittel und ihre möglichst gerechten Verteilung auf alle Nutzerinnen und Nutzer zu erreichen. Grundsätze werden von der Leitung festgelegt.
  7. Gewaltverherrlichende, pornografische, rassistische und volksverhetzende Darstellungen in Bild, Ton und Schrift sind untersagt.
  8. Jede Nutzerin und jeder Nutzer hat sich so zu verhalten, dass Störungen jeder Art für andere Nutzerinnen und Nutzer vermieden werden.
  9. Die Nutzerinnen und Nutzer müssen die zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes und zur Gewährleistung der Sicherheit von Personen, Dateien und Anlagen im einzelnen getroffenen und bekannt gegebenen Regelungen beachten.
  10. Das Essen und Trinken ist im gesamten Bereich des PC-Pools untersagt. Beim Verlassen des Computer-Arbeitsplatzes ist der Computer ordnungsgemäß herunterzufahren. Will eine andere Benutzerin oder ein anderer Benutzer den Platz übernehmen hat sich die vorherige Benutzerin oder der vorherige Benutzer ordnungsgemäß abzumelden. Personen, die nicht selbst über eine Benutzungserlaubnis verfügen, ist der Zutritt zum PC-Pool nicht gestattet. Beim Verlassen des Raumes ist darauf zu achten, dass Türen und Fenster ordnungsgemäß verschlossen werden.
  11. Der PC-Pool kann montags bis freitags in der Zeit von 8:00 bis 20:00 Uhr genutzt werden. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, zu denen Lehrveranstaltungen im PC-Pool stattfinden. Die Raumbelegung kann dem Raumplan an der Tür des H 9107 entnommen werden.

§ 2 Schutz der Anlagen

  1. Die Anlagen des Logistik-PC-Pools werden durch geeignete räumliche Unterbringung, Zugangsregelungen und andere organisatorische Maßnahmen vor Beschädigung und Missbrauch geschützt.
  2. Die Schlüsselkarte ermöglicht den Zu- und Abgang innerhalb der vorgesehenen Öffnungszeiten. Bei Erhalt der Schlüsselkarte ist ein Pfand von 20,00 € zu entrichten.
  3. Die Schlüsselkarte ist unaufgefordert nach Ende der besuchten Lehrveranstaltung zurückzugeben. Der Verlust der Schlüsselkarte ist unverzüglich zu melden.

§ 3 Schutz der Software

  1. Die auf den Anlagen des Logistik-PC-Pools verfügbare Software wird unter Berücksichtigung der abgeschlossenen Verträge und Verpflichtungen durch geeignete organisatorische und technische Maßnahmen geschützt. Sie darf nur für Zwecke des Studiums und der Lehre eingesetzt werden. Insbesondere wird durch betriebliche Regelungen festgelegt und bekannt gegeben, welche Nutzungsberechtigten welche Software in welcher Art und in welchem Umfang benutzen dürfen. Jede darüber hinausgehende Nutzung bedarf in speziellen, begründeten Einzelfällen der ausdrücklichen vorherigen Zustimmung der Leitung des Fachgebiets Logistik.
  2. Die Anfertigung von Kopien lizenzrechtlich geschützter Software ist verboten.
  3. Jegliche Installation von Software durch Nutzerinnen oder Nutzer ist nicht gestattet. Software wird nur durch das Fachgebiet Logistik unter Einhaltung vorhandener Lizenzrechte installiert.

§ 4 Schutz der Dateien

Soweit das Datenschutzrecht dem nicht entgegensteht, gelten folgende Regelungen:

  1. Das Anlegen von Dateien ist den Nutzerinnen und Nutzern nur im Rahmen ihres Bearbeitungsauftrages gestattet.
  2. Jede Einsichtnahme, Veränderung oder Löschung sowie jeder andere Zugriff auf Dateien ist nur der jeweiligen Nutzerin oder dem Nutzer oder von ihr oder ihm autorisierten Personen gestattet. In begründeten Fällen kann das Fachgebiet Logistik aus Gründen der Datensicherheit, der Organisation oder des Betriebes sowie zur Aufdeckung vermuteter Missbräuche hiervon abweichen. Im Falle vermuteter Missbräuche sind die betroffenen Auftraggeber darüber unverzüglich zu informieren. Die Nutzerinnen und Nutzer stimmen zu, dass der Betreiber ggf. Sicherungskopien der Dateien anfertigt. Der Betreiber ist jederzeit berechtigt Dateien, die als Schadsoftware (Viren, etc.) erkannt werden, zu löschen.
  3. Der Zugriff auf Dateien, die vom Fachgebiet Logistik zur allgemeinen Benutzung zur Verfügung gestellt werden, ist nur in der vom Fachgebiet Logistik bekannt gemachten Weise zulässig.
  4. Für besonders schutzwürdige Dateien sind von den Nutzungsberechtigten und dem Fachgebiet Logistik geeignete Schutzmaßnahmen zu treffen. Die Speicherung derartiger Daten ist mit der Leitung des Fachgebiets Logistik abzusprechen.

§ 5 Datenschutz

  1. Die Benutzerin bzw. der Benutzer stimmt der Verarbeitung und Speicherung folgender personenbezogener Daten zu: Vorname, Nachname, Matrikelnummer, Adresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse.

§ 6 Haftung

  1. Das Fachgebiet Logistik übernimmt keine Haftung für das korrekte Funktionieren der von ihm betriebenen Anlagen und der von ihm bereitgestellten Software sowie für die Richtigkeit von Ergebnissen und für die Einhaltung von Terminen. Eine Haftung des Fachgebiets Logistik bei Verlust von Daten, auch solchen, die Nutzerinnen und Nutzer erzeugt und auf den Anlagen des Logistik-PC-Pools abgespeichert haben, ist ausgeschlossen.

§ 7 Regelungen von Einzelheiten

  1. Sofern Einzelregelungen von besonderer Bedeutung für die Benutzerinnen und Benutzer des Logistik-PC-Pools sind, werden sie auf der Webseite des Fachgebiets Logistik veröffentlicht. Besondere Bedeutung haben insbesondere Regelungen, die die Benutzerinnen oder Benutzer auf bestimmte Verhaltensweisen verpflichten oder deren Unterlassung fordern.

§ 8 Sanktionen

  1. Bei Verstößen gegen die Benutzungsordnung kann die Leitung des Fachgebiets Logistik Nutzungsberechtigte von der Benutzung der Anlagen befristet oder dauerhaft ausschließen. Darüber hinaus bleiben disziplinarrechtliche Maßnahmen, Schadenersatzansprüche sowie eine strafrechtliche Verfolgung vorbehalten.